Die denkmalschutzrechtlichen Anforderungen an den Bestand, die vorhandene Grundrisstypologie als auch die derzeit aktuellen bauphysikalischen Anforderungen an Bestandsgebäude erlauben aus Sicht des Entwurfsverfassers, keine komplexen Umbauten, sondern fordern eine sensible Mitnahme der vorhandenen Raumstruktur. Nachträglich bereits umgenutzte Dachgeschossflächen sind konzeptionell nur bedingt verwertbar. Defizite in Bezug auf Brandschutz, Barrierefreiheit als auch Bauphysik führten zu der Erkenntnis, die derzeit genutzten Dachgeschosse wieder auf den ursprünglichen Zustand zurück zu bauen und lediglich das komplette Erdgeschoss für öffentliche Funktionen und das erste Obergeschoss für Verwaltungszwecke zu nutzen.